Nutzungs- und Lizenzbedingungen

Präambel

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden: „Vereinbarung“) und sowie die Anhänge (A und B) finden als vereinbarter Vertragsbestandteil auf alle zwischen der Enact Systems GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und ihren Kunden (im Folgenden: „Kunde“; gemeinsam „Parteien“) geschlossenen Verträge Anwendung, soweit nicht durch gesonderte schriftliche Vereinbarung von diesen abgewichen wird. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit sowie Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und dem Anbieter, im Zusammenhang mit der Nutzung der Serviceplattform des Anbieters. Kollidierende Geschäftsbedingungen von Kunden, die den nachstehenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen auch nur teilweise widersprechen, werden nicht Vertragsinhalt.

1. Begriffsbestimmungen

1.1 “Zugang” bedeutet, sich entweder direkt oder indirekt über ein beliebiges Netzwerk, einschließlich des Internets, mit dem Dienst zu verbinden.

1.2 “Bevollmächtigter” bedeutet jede Person, die im Namen des Kunden handelt und im Namen des Kunden Verträge abschließen kann. Jede Person, die auf den Dienst zugreift, als Kontaktperson in Verbindung mit dem Konto des Kunden aufgeführt ist oder diese Nutzungsbedingungen akzeptiert, gilt als autorisierter Vertreter des Kunden.

1.3 “Inhalt” bezeichnet alle Daten, Informationen oder Materialien, die der Kunde zur Nutzung des Dienstes oder zur Verarbeitung durch den Dienst übermittelt.

1.4 “Dokumentation” bezeichnet alle Dokumentationen, technischen Handbücher, Funktionshandbücher, Bediener- und Benutzerhandbücher, Flussdiagramme, Dateibeschreibungen und andere schriftliche Informationen, die die Funktionen, Betriebsmerkmale und Spezifikationen des Dienstes oder einer anderen Technologie beschreiben oder erklären, wie der Dienst oder eine andere Technologie zu installieren, zu nutzen, zu warten oder zu unterstützen ist.

1.5 “Datum des Inkrafttretens” ist das Datum des Beginns des Dienstes, wie im Kundenkonto aufgeführt.

1.6 “Materialien” bezeichnet schriftliche und grafische Inhalte, die durch oder über den Dienst bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Text, Fotos, Illustrationen und Designs, unabhängig davon, ob sie vom Anbieter, einem anderen Kunden des Dienstes oder einem anderen Dritten bereitgestellt werden.

1.7 “Datenschutzrichtlinie” bezieht sich auf die Datenschutzrichtlinie des Anbieters, die auf der Website des Anbieters veröffentlicht ist. Diese Richtlinie kann sich von Zeit zu Zeit ändern.

1.8  “Anbieter” bezieht sich auf ENACT Systems GmbH (“ENACT”).

1.9 “Serverumgebung” ist definiert als jedes Serversystem, das vom Anbieter oder einer anderen Einheit lizenziert ist und aus einem oder mehreren Serversoftware-Prozessen besteht, die unabhängig oder anderweitig betrieben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ASP.NET, Java-Server, Citrix-Server, Berichtsserver, Webserver, Datenbankserver, Terminalserver, Mailserver, Anwendungsserver oder Transaktionsserver, die durch ein Internet, Intranet, Extranet, Client/Server-Netzwerk, Wide-Area-Netzwerk oder ein anderes Multi-User-Netzwerk unterstützt werden.

1.10 “Anmeldung” bezeichnet den Prozess der Auswahl eines geeigneten Abonnementplans durch den Nutzer, falls zutreffend, und die Anmeldung zum Dienst/die erste
Nutzung des Dienstes.

1.11 “Software as a Service’ (SAAS)” bedeutet und bezieht sich auf die Nutzung des Dienstes und der damit verbundenen Dienste, die dem Kunden vom Anbieter angeboten werden, um den Dienst zu nutzen, während er auf einer Serverumgebung installiert ist, die vom Anbieter oder in dessen Namen gehostet wird.

1.12 “Laufzeit” bezeichnet den Zeitraum (beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens), in dem der Kunde die Nutzungsgebühren für die Nutzung der Software als Dienst an den Anbieter zahlt bzw. zu zahlen verpflichtet ist.

1.13 “Nutzung” bedeutet, den Dienst zu laden, auszuführen, zu verwenden, zu nutzen, zu speichern oder anzuzeigen.

1.14 “Benutzer” bezeichnet jeden Kunden oder jede andere natürliche oder juristische Person oder Organisation, die das Recht zur Nutzung des Dienstes in Übereinstimmung mit diesem Vertrag erhält oder erhalten kann.

1.15 “Benutzergebühren” bezeichnet die Abonnementgebühren oder die Gebühren für Transaktionen pro Nutzung, Drittanbieterdienste und analoge Gebühren, die vom Benutzer gemäß Abschnitt 7 dieses Vertrags zu zahlen sind.

2. Vertragsgegenstand und Nutzungsrechte

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Nutzung von ENACTs Software-as-a-Service-Plattform zur Automatisierung bestimmter Geschäftsprozesse für dezentrale Energieunternehmen (“Dienst”) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Dienst läuft auf Rechnern in einem vom Anbieter genutzten Rechenzentrum. Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst nach eigenem Gutdünken zu erstellen und sich dabei der Hilfe von Drittlizenzgebern und Unteranbietern zu bedienen. Der Anbieter hat das Recht, die Arbeitsmethoden, die Hardware, die Datenkommunikationsverbindungen, die Software oder andere Systemkomponenten, die bei der Produktion des Dienstes verwendet werden, zu ändern oder Drittlizenzgeber oder Unteranbieter zu wechseln.

2.2  Dem Kunden wird das nicht ausschließliche und nicht übertragbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, Recht eingeräumt, über einen Browser und eine Internetverbindung auf diesen Dienst zuzugreifen, das heißt auch, die zur Verfügung gestellte Software temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Leistung erforderlich ist und ihn ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke, einschließlich etwaig zur Nutzung der Leistung körperlich zur Verfügung gestellter Zugangssoftware unter Berücksichtigung etwaiger im Vertrag vorgesehener quantitativer Metriken wie Useranzahl, Volumen etc. für die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit des Kunden zu nutzen. Der Kunde ist für die erforderliche Internet- oder sonstige Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum sowie  für die erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzwerkanschluss, Browser) verantwortlich. Eine Überlassung der Nutzung oder Bereitstellung des Dienstes an Dritte durch den Kunden ist nicht gestattet. Der Anbieter erbringt seine Leistungen nicht an Verbraucher, sondern nur an gewerbliche Kunden für deren gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit.

2.3 Das Nutzungsrecht besteht weltweit bis auf diejenigen Länder, in denen der Anbieter aufgrund staatliche Rechtsakte (beispielsweise Exportbeschränkungen) die jeweilige Leistung nicht allgemein anbietet und der Zugang zu den Leistungen bestimmungsgemäß nicht möglich ist. Bestimmungsgemäß ist der Zugang nicht möglich, wenn bei einer zutreffenden Geolokalisierung der Zugang für alle Kunden in dem betreffenden Land aufgrund staatlicher Rechtsakte gesperrt ist. Der Anbieter wird dem Kunden auf Anforderung unverzüglich die Länder nennen, in denen der Anbieter die Leistungen aufgrund vorgenannter Regelung nicht verfügbar macht. Die vorgenannten Rechte gelten unbeschadet weitergehender Rechte an individuell zu erbringenden Leistungen.

2.4 Soweit die Inanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden nach Vertragsende vereinbart ist, stehen ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zu

2.5 Der Dienst wird “wie besehen” und “wie verfügbar” zur Verfügung gestellt. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, steht der Dienst rund um die Uhr zur Nutzung zur Verfügung, ausgenommen vorübergehende Wartungs-, Aktualisierungs- oder Reparaturpausen. Dies gilt nicht für die Nichtverfügbarkeit oder den Ausfall des Dienstes aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streiks, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien). Der Anbieter übernimmt keine Haftung für derartige Unterbrechungen.

2.6 Der Kunde muss die Ersteinrichtung des Dienstes selbst vornehmen (z.B. individuelle Einstellungen oder Datenimporte). Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Dienst zu modifizieren oder Umprogrammierungen auf Wunsch des Kunden vorzunehmen. Es liegt in der Natur des Dienstes, dass Anpassungs- und Änderungsmanagementleistungen nicht erbracht werden.

2.7 Der Anbieter leistet Support auf der Grundlage des vom Kunden gewählten Service Levels. Der Anbieter erbringt Supportleistungen zur Behebung technischer Probleme, die mit der Nutzung des Dienstes zusammenhängen. Dieser Support umfasst nicht: allgemeine Wissensvermittlung, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder benutzerspezifische Dokumentation und Softwareänderungen. Der Support wird nur per E-Mail und Telefon [über das Serviceportal oder das Online-Forum] geleistet. Die Supportleistungen des Anbieters sind an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 17.00 Uhr Central European Time (CET) verfügbar. Gesetzliche Feiertage ind davon ausgenommen. Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten eingehen, gelten als am nächsten Werktag beim Anbieter eingegangen.

2.8 Änderungen des Dienstes

2.8.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst (einschließlich der zugehörigen Systemvoraussetzungen) zu ändern, um ihn an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen anzupassen oder aus begründetem Anlass. Ein solcher berechtigter Grund liegt insbesondere vor, wenn a) eine notwendige Anpassung an neue gesetzliche Bestimmungen, b) Änderungen der technischen Voraussetzungen, c) die Notwendigkeit des Schutzes und der Sicherheit des Systems, d) Änderungen eines dritten Lizenzgebers oder Hard- oder Softwareherstellers an seinen Produkten oder Lizenzbedingungen oder e) Weiterentwicklungen des Dienstes dies erfordern.

2.8.2 Der Anbieter hat das Recht, die technische Architektur und Funktionalität zu ändern. Der Anbieter hat das Recht, den Dienst oder eine Funktion des Dienstes aus einem berechtigten Grund einzustellen, wenn die Gesamtleistung des Dienstes nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Der Anbieter kann den Dienst oder eine Komponente davon ändern oder einstellen, indem er den Kunden in angemessener Zeit im Voraus benachrichtigt.

2.8.3 Erfordert eine Änderung des Dienstes, dass die Daten des Kunden auf eine neue Software- oder Hardware-Umgebung übertragen werden, wird der Anbieter den Kunden einen (1) Monat im Voraus über die Änderung informieren. Ansonsten wird der Anbieter den Kunden über Änderungen informieren, wann immer dies möglich ist, und nur dann, wenn die Änderung den Dienst betrifft. Der Anbieter haftet nicht für Änderungen an den Einrichtungen des Kunden (einschließlich Hardware, Ausrüstung oder Software) oder damit verbundene Kosten, die sich aus diesen Änderungen ergeben.

3. Zusätzliche Dienstleistungen

Der Anbieter kann selbst oder durch seine Tochtergesellschaften oder durch Dritte zusätzliche Support- und Beratungsleistungen zu den zwischen Anbieter und Kunden jeweils vereinbarten Bedingungen und Kosten erbringen.

4. Akzeptanz

Der Dienst gilt als von einem Bevollmächtigten angenommen, wenn der Kunde erfolgreich auf den Dienst zugreifen kann, nachdem der Anbieter das Abonnement oder den Zugang zum Dienst aktiviert hat.

5. Daten und Datenschutz

5.1 Die Parteien werden die bei der Erbringung der Leistung jeweils auf sie anwendbaren Bestimmungen über den Datenschutz in der jeweils geltenden Fassung einhalten. Der Anbieter verfügt über eine hinreichende Dokumentation über die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, die der Anbieter dem Kunden auf Anforderung zugänglich macht.

5.2 Der Anbieter sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden betraut sind, die auf den Anbieter anwendbaren Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Soweit eine Verpflichtung auf das Datengeheimnis erforderlich ist, ist diese spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Kunden auf Verlangen vorzulegen.

5.3 Sofern Gegenstand der beauftragten Leistung zumindest auch die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, schließen die Parteien vor der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Anbieter im Auftrag des Kunden eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Im Zuge des Abschlusses der AVV treffen die Parteien entsprechende angemessene technisch organisatorische Maßnahmen (TOM). Dabei sind jeweils die Mindestvorgaben für die Leistung aus diesem Vertragsverhältnis sowie die Vorgaben gemäß Artikeln 28 und 32 DSGVO und weiterer auf den Anbieter als Auftragsverarbeiter anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen in vollem Umfang einzuhalten.

5.4 Der Anbieter verfügt, soweit gesetzlich erforderlich, über einen bestellten betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit der erforderlichen Fachkunde und teilt dem Kunden auf Anfrage dessen Kontaktdaten mit.

5.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Sicherungskopien seiner durch die Nutzung des Dienstes gespeicherten Daten, Dateien und Dokumente zu erstellen und deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

5.6 Der Anbieter ist verpflichtet, in angemessener Frist auf Anforderung des Kunden Daten sicher und entsprechend der zum Zeitpunkt der Löschung geltenden Standards zu löschen oder dem Kunden eine entsprechende Löschmöglichkeit einzuräumen. Bei personenbezogenen Daten gelten zudem die Regelungen der AVV. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter zur Aufbewahrung von bestimmten Daten nach dem Recht der EU oder eines Mitgliedstaats verpflichtet ist. Für den Fall einer solchen Aufbewahrungspflicht, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren, die Daten sicher vor dem Zugriff Dritter zu schützen und soweit im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht zulässig, nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verschlüsselt aufzubewahren.

5.7 Soweit die Erstellung von Backups der Daten des Kunden vereinbart ist, ist der Anbieter verpflichtet, auf Anforderung des Kunden in angemessener Frist eine Wiederherstellung von Dateien aus einem Backup auf den vom Kunden gewünschten vorhandenen Stand vorzunehmen.

5.8 Der Kunde besitzt und behält alle Rechte, Titel und Interessen an den Nutzerdaten, und die Nutzung und der Besitz dieser Daten durch den Anbieter erfolgt ausschließlich als Vertreter des Kundes. Ungeachtet des Vorstehenden hat der Anbieter das Recht, die Nutzerdaten für den laufenden Betrieb und die Wartung seiner Dienste zu verwenden und aggregierte und anonymisierte Nutzerdaten zu nutzen.

 5.9 Der Anbieter darf alle Nutzerdaten aufbewahren, solange der Kunde ein voll bezahltes Abonnement oder einen anderen Zugang zu den Diensten unterhält. Der Anbieter ist berechtigt, alle in seinem Besitz befindlichen Benutzerdaten zu vernichten oder anderweitig zu entsorgen, wenn der Benutzer diese Vereinbarung oder sein Abonnement oder seinen Zugang zu den Diensten kündigt oder der Anbieter diese Vereinbarung kündigt.

5.10 Die Verpflichtungen bleiben auch nach der Vertragslaufzeit bestehen.

6. Beschränkungen

6.1 Der Dienst enthält urheberrechtlich geschütztes Material, Geschäftsgeheimnisse und anderes geschütztes Material. Es ist dem Kunden nicht gestattet,

6.1.1 den Dienst ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren, zu unterlizenzieren, zu vertreiben oder anderweitig zu übertragen;

6.1.2 die Integrität oder Leistung des Dienstes zu beeinträchtigen oder zu stören;

6.1.3 zu versuchen, unbefugten Zugriff auf den Dienst oder die damit verbundenen Systeme der Netzwerke zu erlangen;

6.1.4. den Dienst mit anderer Software oder Dokumentation zusammenzuführen;

6.1.5 den Dienst oder die Dienst-APIs oder zugehörige Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, sie zu entdecken;

6.1.6 den Dienst oder zugehörige Software
zu entwickeln, zu ändern oder zu modifizieren oder den Dienst oder zugehörige Software zu kopieren;

6.1.7 Titel, Produktlogos oder Markennamen, Warenzeichen, Urheberrechtsvermerke, Eigentumsvermerke oder andere Hinweise auf die Rechte des geistigen Eigentums und/oder die Rechte und das Eigentum des Anbieters daran zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken;

6.1.8 den Dienst zu nutzen oder seine Nutzung zu genehmigen oder zu erlauben, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet ist; oder

6.1.9 diesen Dienst zu nutzen, um eine Aktivität durchzuführen, die direkt oder indirekt ungesetzlich, schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, unerlaubt oder verleumderisch ist oder sein kann, oder um eine Aktivität durchzuführen, die die Rechte Dritter verletzt.

6.2 Die SaaS-Services dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im SaaS-Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden.

6.3 Soweit der SaaS-Service Bestandteile von Drittsoftware enthält, für die gesonderte Lizenzbedingungen gelten, ist dies in der Produktbeschreibung geregelt. Der SaaS-Service enthält möglicherweise Bestandteile von Open Source Software, für die dann gesonderte Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber gelten. Die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber sind gegenüber den Nutzungsrechten dieser Vereinbarung vorrangig; dies gilt auch für Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse der Open Source Software Lizenzbedingungen.

6.4 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten durch den Anbieter oder durch die von dem Anbieter erbrachten, vom Kunden vertragsgemäß genutzten SaaS-Services gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, und die Nutzung der SaaS-Services dem Kunden ganz oder teilweise rechtskräftig untersagt wird, haftet der Anbieter gegenüber dem Kunden wie folgt, wenn und soweit der Anbieter diesbezüglich ein Verschulden vorzuwerfen ist:

6.5 Der Anbieter wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (i) dem Kunden die Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Services verschaffen, oder (ii) die SaaS-Services so ändern, dass das Schutzrecht des Dritten nicht verletzt wird, die SaaS-Services aber im Wesentlichen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen, oder (iii) die entrichtete Vergütung für den SaaS-Services für den Zeitraum zurückerstatten, für den diese nicht mehr vertragsgemäß genutzt werden können. Darüber hinaus stellt der Anbieter den Kunden von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten aufgrund einer vertragsgemäßen Nutzung der SaaS-Services sowie von den hierdurch verursachten Kosten der Rechtsverteidigung in den Grenzen der in diesen Bedingungen vereinbarten Haftungsbeschränkung frei.

6.6 Der Kunde wird den Anbieter bei allen Schadensminderungsmaßnahmen angemessen unterstützen. Die vorstehenden Verpflichtungen dem Anbieter bestehen nur, soweit der Kunde den Anbieter von der Geltendmachung oder Androhung solcher Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen dem Anbieter vorbehalten bleiben oder nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Anbieter geführt werden, der Kunde jede von dem Anbieter für die Beurteilung der Lage oder Abwehr der Ansprüche gewünschte Information unverzüglich zugänglich macht und angemessene Unterstützung gewährt. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch Vorgaben des Kunden, durch eine von dem Anbieter nicht voraussehbare Anwendung der SaaS-Services oder dadurch verursacht wird, dass die SaaS-Services vom Kunden oder von durch den Kunden beauftragte Dritte verändert oder zusammen mit nicht von dem Anbieter gelieferten Produkten eingesetzt werden, es sei denn, dass eine derartige Schutzrechtsverletzung auch ohne eine solche Anwendung, Änderung oder einen solchen Einsatz verursacht worden wäre.

6.7 Die Verpflichtungen bleiben auch nach der Vertragslaufzeit bestehen.

7. Lizenzgebühren und Zahlung

7.1 Für die zeitweise Zurverfügungstellung und Nutzung der Serviceplattform, ist die in einer gesonderten Vereinbarung geregelte, andernfalls die aus der jeweils gültigen Preisliste dem Anbieter ersichtliche Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und anderen gesetzlichen indirekten Steuern sowie alle Zuschläge und Aufschläge hierauf zur Zahlung fällig. Die Leistungen werden entweder nach ausgewiesenem nach Aufwand oder gemäß vereinbarter Pauschale Service-Level-Paket) durch Anbieter dem Kunden in Rechnung gestellt. Wiederkehrende Abonnementgebühren werden vom Kunden bei der Auswahl seines Service-Level-Pakets oder bei der Nutzung und Auswahl zusätzlicher Dienste und Support-Optionen (durch den Anbieter oder durch Dritte über den Anbieter) vereinbart und müssen durch einen genehmigten elektronischen Überweisungsmechanismus bezahlt werden.

7.2 Die Abonnementgebühren werden im Voraus in Rechnung gestellt und in einem wiederkehrenden 30-tägigen Kalenderzyklus verarbeitet. Zusätzliche Dienste und Support-Optionen sowie nutzungsabhängige Gebühren werden zu Beginn des nächsten monatlichen Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt und sind mit dem genehmigten elektronischen Überweisungsmechanismus zu bezahlen.

7.3 Für alle Zahlungen gelten die jeweils festgelegten Zahlungsbedingungen. Soweit nichts anderes festgelegt ist, sind alle Zahlungen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Anbieters zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Anbieter innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl des Anbieters auf andere noch offenstehende Forderungen verrechnet werden.

7.4 Alle vereinbarten und deklarierten Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive Mehrwertsteuer, andere Steuern und Abgaben. Die Leistungen werden in der vereinbarten Währung fakturiert.

7.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Höhe der Nutzungsgebühren für die jeweilige Laufzeit zu ändern. Eine solche Änderung der Nutzungsgebühren erfolgt von Zeit zu Zeit. Zum Zeitpunkt der Erneuerung der Vereinbarung durch den Kunden werden solche Änderungen überprüft, es sei denn, es besteht ein Vertrag, der solche Änderungen außer Kraft setzt.

7.6 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er — unbeschadet aller anderen Rechte des Anbieters — ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. §247 BGB zu zahlen, soweit der Anbieter nicht einen höheren Schaden nachweist.

8. Geistiges Eigentum

8.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass: (i) die Materialien Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber sind und durch das Urheberrecht, das Markenrecht und andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt sind; und (ii) der Kunde kein Recht, keinen Titel und keinen Anteil an den Materialien erwirbt, mit Ausnahme des begrenzten und zeitlich begrenzten Rechts, sie so zu nutzen, wie es für die Nutzung des Dienstes durch den Kunden erforderlich ist.

8.2 Der Anbieter behält alle Rechte, Titel und Interessen an dem Dienst, einschließlich und ohne Einschränkung aller Software, die zur Bereitstellung des Dienstes verwendet wird, und aller Logos und Marken, die durch den Dienst reproduziert werden, und diese Vereinbarung gewährt dem Kunden keine geistigen Eigentumsrechte an dem Dienst oder seinen Komponenten.

9. Mitwirkungspflichten

9.1 Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Dokumentationen auf der Webseite vor Vertragsschluss sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen.

9.2 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.

9.3 Insbesondere obliegt dem Kunden folgende Mitwirkung:

9.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages und im Rahmen der Nutzung der Serviceplattform die Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte, Prozessbeschreibungen und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde garantiert,

– dass er sich über sein Konto korrekt identifiziert hat und die Richtigkeit dieser Identifizierung beibehalten wird;

– dass er ein Unternehmen oder eine andere juristische Person ist, die nach geltendem Recht berechtigt ist, Geschäfte zu tätigen, oder eine natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist;

– dass ein bevollmächtigter Vertreter zugestimmt hat, an diese Vereinbarung gebunden zu sein;

– dass er Eigentümer der Benutzerdaten ist oder anderweitig das Recht hat, diese zu nutzen, und dass er das uneingeschränkte Recht hat, die Benutzerdaten zu nutzen, zu übertragen und Dritten, einschließlich des Anbieters, Zugriffs- oder Eigentumsrechte an den Benutzerdaten zu gewähren.

9.3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Serviceplattform und deren Inhalte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden und hat angemessene Vorsorge zu treffen, dass auch seine Kunden / Nutzer den Zweck einhalten.

9.3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen gegen jugendschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Veröffentlichungen der entsprechenden Inhalte einzuholen.

9.4 Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.

9.5 Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen des Anbieters ist sind ein beliebiges internetfähiges Endgerät sowie eine aktive Internetverbindung zur Nutzung der Serviceplattform. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Internetverbindung unterliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden. Dieser hat alle dafür anfallenden Kosten zu tragen. Der volle Funktionsumfang der Serviceplattform kann nur für Endgeräte sichergestellt werden, der über aktuelle Betriebssysteme und Browser-Versionen verfügen.

9.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Zugangsdaten ihrer Nutzerkonten streng geheim gehalten werden und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Zugangsdaten und die zur Nutzung eingeräumten Rechte dürfen ohne vorherige Zustimmung von dem Anbieter an Dritte weder direkt noch indirekt veräußert noch verschenkt oder verliehen, noch vermietet oder verleast werden. Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugte Dritte Kenntnis über die Zugangsdaten verfügen, so ist der Anbieter hierüber unverzüglich zu unterrichten und soweit möglich, die Zugangsdaten zu ändern. Die Verpflichtung bleibt auch nach der Vertragslaufzeit bestehen.

9.7 Der Kunde verpflichtet sich dazu keine Inhalte zu teilen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, die Rechte Dritter einschließlich des geistigen Eigentums, insbesondere das Urheberrecht oder die Persönlichkeitsrechte verletzen, diskriminierend, rassistisch, sexistisch, obszön und/oder hasserfüllt und/oder gewaltverherrlichend sind oder gegen sonstige Bestimmungen des Strafgesetzbuchs verstoßen (Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen zugänglich gemacht werden) Viren oder andere Schadsoftware enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen,  persönliche Informationen enthalten, ohne die hierzu nötige Einwilligung zu haben, dazu genutzt werden um Junk-Mails, Kettenbriefe oder unerwünschte Massensendungen oder Spaming, Phishing, Trolling oder ähnliches zu ermöglichen, Skripts, Bots oder andere automatisierte Technologie enthalten, um auf die App zuzugreifen, in anderer, ähnlicher Weise gegen die Recht Dritter, einschließlich Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte oder geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen. Sofern der Anbieter Kenntnis von derartigen Inhalten erhält, ist der Anbieter berechtigt, Inhalte, die gegen diese Bestimmungen verstoßen zu überwachen und gegebenenfalls, nach einer Ermessensentscheidung, im Einzelfall zu löschen.

9.8 Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist dem Kunden und deren Kunden bzw. Nutzern untersagt. Sie verpflichten sich, ihre Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

9.9 Jede Partei garantiert, dass sie das volle Recht und die Befugnis hat, ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung einzugehen, auszuführen und zu erfüllen, und dass keine anhängigen oder angedrohten Forderungen oder Rechtsstreitigkeiten, die ihr bekannt sind, einen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf ihre Fähigkeit haben würden, die Anforderungen dieser Vereinbarung zu erfüllen.

9.10 Der Anbieter garantiert, dass er die Dienstleistungen in professioneller und fachmännischer Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Industriestandards erbringen wird.

10. Leistungsstörungen

10.1 Ein Mangel der Leistung (SaaS Service) liegt dann vor, wenn diese nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Die vertragliche Beschaffenheit der SaaS Serviceleistung ergibt sich aus den Festlegungen in der Produktbeschreibung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

10.2 Der Kunden hat dem Anbieter Mängel der unverzüglich und schriftlich innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden. Die Meldung muss die aufgetretenen Symptome, die Programmfunktionalität sowie die System- und Hardwareumgebung detailliert beschreiben und die für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen Kunden, Schilderung der System- und Hardwareumgebung sowie die ggf. simultan geladene Drittsoftware beinhalten.

10.3 Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und der Ursachen erleichtern. Der Anbieter wird auf eigene Kosten die Ursache eines Mangels ermitteln. Über den jeweiligen Stand und Erfolg dieser Bemühungen wird der Anbieter den Kunden regelmäßig berichten. Führt die Ursachenermittlung zu dem Ergebnis, dass eine Störung der SaaS-Services nicht auf einen vom Anbieter zu vertretender Mangel zurückzuführen ist, muss der Anbieter die Störung nur beseitigen, wenn der Kunde sich bereit erklärt, die damit verbundenen Kosten zu übernehmen.

10.4 Der Anbieter kann Mängel der SaaS-Services es nach Wahl von Anbieter durch Beseitigung, Umgehung oder Ersatzverschaffung beheben. Schließt der Anbieter die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgreich ab, kann der Kunde dem Anbieter eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder den SaaS-Vertrag kündigen; das Recht zur Selbstvornahme des Kunden nach § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen. Eine Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbiete verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

10.5 Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass Betrieb des Dienstes oder der Hardware oder des Netzwerkes ununterbrochen fehlerfrei ist, vollständig sicher, und nicht von Dritten durch Hackingangriffe beeinflusst werden kann. Der Kunde erkennt an, dass die Internetverbindung Risiken birgt, die zum Verlust von Privatsphäre und Eigentum oder zur Offenlegung vertraulicher Informationen führen können.

11. Haftung

11.1 Der Anbieter haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.2 Der Anbieter haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Anbieter haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

11.3 Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

12. Termine

Es gelten die Termine, die in gemeinsamer Absprache zwischen beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen sind schriftlich zu bestätigen.

13. Höhere Gewalt

Der Anbieter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung weder vom Kunden noch von dem Anbieter zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien,Epidemien, kriegerische Ereignisse, Naturereignisse (einschließlich Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Sturm, Orkan oder andere Naturkatastrophen), nationaler Notstand, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen. Es besteht für den Kunden und etwaigen durch diesen beauftragte Dienstleister kein Anspruch auf Preisnachlass auf Grundlage der Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt.

14. Laufzeit, Aussetzung und Beendigung

14.1 Die Laufzeit des eingeräumten Zugriffs- und Nutzungsrechts richtet sich nach der in der Produktbeschreibung oder der im Lizenzvertrag individuell vereinbarten Laufzeitoption (Abonnementlaufzeit). Diese Vereinbarung bleibt so lange in Kraft, wie der Kunde die Nutzungsgebühren für die Nutzung des Service-Dienstes an den Anbieter zahlt bzw. zu zahlen verpflichtet ist.

14.2 Der Kunde kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen gegenüber dem Anbieter ordentlich kündigen. Im Falle der Kündigung werden keine Rückerstattungen gewährt, wenn der Dienst vor dem Ende der Abonnementlaufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

14.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Dienste auszusetzen, wenn: (i) dem Anbieter bekannt wird, was er nach eigenem Ermessen als glaubwürdige Behauptung ansieht, dass die Dienste die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen; oder (ii) er gesetzlich dazu verpflichtet ist. In jedem Fall wird der Anbieter den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über eine anstehende Aussetzung gemäß diesem Abschnitt informieren, es sei denn, der Anbieter entscheidet nach seinem vernünftigen kaufmännischen Ermessen, dass eine Aussetzung ohne oder mit kürzerer Vorankündigung notwendig ist, um den Anbieter, seine Kunden oder andere zu schützen. Außer im Falle einer Kündigung wegen Vertragsverletzung kann der Anbieter diese Vereinbarung mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen kündigen und die Nutzung des Dienstes durch den Kunden einstellen.

14.4 Der Anbieter kann diese Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen zum Ende der Abonnementlaufzeit ordentlich kündigen.

14.5 Der Anbieter kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund gemäß der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: (i) der Anbieter vernünftigerweise davon ausgeht, dass die Dienste unter Verletzung des Gesetzes oder dieser Vereinbarung genutzt werden; (ii) die Nutzung der Dienste durch den Kunden den normalen Betrieb des Systems oder die Nutzung der Dienste durch andere Kunden beeinträchtigt; (iii) ein Angriff auf das System oder den/die Server des Kunden erfolgt, auf den Server des Kunden von einem Dritten ohne dessen Zustimmung zugegriffen oder dieser manipuliert wird oder ein anderes Ereignis eintritt, bei dem der Anbieter vernünftigerweise davon ausgeht, dass eine Aussetzung der Dienste erforderlich ist, um das Netzwerk des Anbieters oder die anderen Kunden des Anbieters zu schützen; (iv) der Kunde ist mit der Zahlung eines Rechnungsbetrags im Verzug und zahlt den überfälligen Betrag nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Anbieters; (v) der Kunde verstößt gegen eine Verpflichtung, die sich auf die geistigen Eigentumsrechte des Anbieters (oder seiner Lieferanten) bezieht; oder (vi) der Kunde verstößt in erheblichem Maße gegen eine andere Bestimmung des Vertrags und behebt diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer Mitteilung des Kunden an Sie, in der der Verstoß in angemessener Weise beschrieben wird.

14.6  Wenn der Kunde den Vertrag vor Ablauf der Laufzeit aus wichtigem Grund kündigt, muss der KUNDE die erhaltenen Rabatte für die Laufzeit zurückzahlen und eine Vertragsstrafe in Höhe von einhundert (100%) des Betrages zahlen, den der Kunde für den Rest der Laufzeit hätte zahlen müssen. Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber nicht für Ansprüche oder Schäden jeglicher Art, die sich aus der Beendigung dieser Vereinbarung oder der Aussetzung der Dienste in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 11 ergeben. Bei Beendigung dieser Vereinbarung wird der Kunde die Nutzung der Dienste sofort einstellen und bleibt verpflichtet, dem Anbieter alle geschuldeten Beträge zu zahlen, die vor der wirksamen Beendigung dieser Vereinbarung aufgelaufen sind.

14.7 Die Kündigung bedarf der Textform.

 

15. Bekanntmachungen und Kommunikation

Der Anbieter kann Mitteilungen gemäß dieser Vereinbarung an die im Nutzerkonto aufgeführten Kontaktstellen des Kunden senden, und solche Mitteilungen gelten drei (3) Tage nach ihrer Versendung als eingegangen. Der Kunde kann Mitteilungen gemäß dieser Vereinbarung an ENACT Systems dem Anbieter senden, und solche Mitteilungen gelten drei (3) Tage nach ihrer Absendung als eingegangen.

16. Abtretung und Rechtsnachfolger

Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, mit der Ausnahme, dass eine der Parteien diese Vereinbarung an die überlebende Partei bei einer Fusion dieser Partei mit einem anderen Unternehmen abtreten darf. Mit Ausnahme des im vorhergehenden Satz verbotenen Ausmaßes ist diese Vereinbarung für die jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien bindend und kommt ihnen zugute.

17. Änderungsanträge.

Der Anbieter kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit ändern, indem er eine geänderte Version auf seiner Website veröffentlicht und dem Kunden eine schriftliche Mitteilung darüber zukommen lässt. Eine solche Änderung gilt als angenommen und tritt 30 Tage nach einer solchen Mitteilung in Kraft (das “Datum der vorgeschlagenen Änderung”), es sei denn, der Kunde teilt dem Anbieter zuvor schriftlich mit, dass er die Änderung ablehnt. Im Falle einer solchen Ablehnung wird diese Vereinbarung unter den ursprünglichen Bestimmungen fortgesetzt, und die Änderung wird zu Beginn der nächsten Laufzeit des Kunden nach dem vorgeschlagenen Änderungsdatum wirksam (es sei denn, der Kunde kündigt diese Vereinbarung zuerst gemäß Abschnitt 11 oben). Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes durch den Kunden nach dem Datum des Inkrafttretens einer Änderung bestätigt die Zustimmung des Kunden zu dieser Änderung. Diese Vereinbarung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von bevollmächtigten Vertretern jeder Partei unterzeichnet wurde. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Anbieter seine damit zusammenhängenden Richtlinien, einschließlich etwaiger Datenschutzrichtlinien, jederzeit ändern, indem er eine neue Version auf seiner Website veröffentlicht und dem Kunden eine entsprechende Mitteilung zukommen lässt; eine solche geänderte Version tritt fünf (5) Werktage nach Versendung der Mitteilung in Kraft.

18. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsverbot

18.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit sein dafür herangezogener Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

18.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.

19. Sonstiges und Rechtswahl

19.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen im Einvernehmen durch neue, wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommen. Das gilt entsprechend, wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nachträglich unwirksam werden sollte oder im Falle von Lücken in dieser Vereinbarung.

19.2 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

19.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Dienstleistungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der Enact GmbH, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.